Wir leben Immobilien. Wir glauben, dass es mehr braucht als eine Immobilie zu zeigen. Es braucht die Begeisterung für das Leben in den eigenen vier Wänden und der Freude an der Vermittlung einer Zukunft. Die Bayerische Immobilienvermittlung steht für Kundennähe, Kommunikation und Transparenz.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielen Werte eine große Rolle. Vermögenswerte, die uns absichern oder das Leben einfach lebenswerter machen. Erst ihre perfekte Balance führt zum Erfolg – auf beiden Seiten. Der ideale Begleiter in diesem Prozess ist ein Vertrauter, der in jeder Hinsicht weiß, was wirklich wichtig ist. Die Bayerische Immobilienvermittlung steht für das Vertrauen in die Expertise und verwirklicht somit den Wunsch nach dem bestmöglichen Konditionen für die Verkäufer- als auch die Käuferseite.
Lernen Sie die Mitglieder der Bayerischen Immobilienvermittlung kennen.
Gute Makler helfen bei rechtlichen Fragen, erstellen Vorverträge und beraten individuell den Käufer und Verkäufer. Ein Makler hat den Vorteil, dass er den regionalen Immobilienmarkt sehr gut kennt. Er weiß um die Nachfrage, weiß, welche Objekte nicht gefragt sind und kennt die Trends des Marktes. Diese Marktnähe wird den Kauf- und Mietpreis in einer realistischen Höhe einordnen. Die Erfahrung und die Marktkenntnis eines Immobilienmaklers ist, u. a. in der Veräußerung, ein nicht wegzudenkender Baustein des erfolgreichen Vertragsabschlusses.
Was ist meine Immobilie wert?
Welche Unterlagen sind dringend notwendig?
Wie vermarkte ich meine Immobilie am Besten?
Woher bekomme ich professionelle Objektbilder?
Welche Fragen stellen Interessenten?
Wie überprüfe ich die Bonität des Käufers/Mieters?
Wer ist der richtige Käufer/Mieter?
Was muss ich beim Kaufvertrag beachten? Wie verhindere ich Schadensersatzforderungen von Käufern/Mietern?
Wenn Sie all diese Fragen selbst und ohne Zweifel beantworten können, brauchen Sie ersteinmal keinen Makler. Wenn Sie jetzt noch viel freie Zeit haben, um notwendige Informationen zu recherchieren, ein professionelles Exposé anzufertigen, Anfragen zu filtern, Interessenten zu qualifizieren, Besichtigungstermine durchzuführen, Kauf-/Mietverträge zu überprüfen, steht der Vermarktung nichts mehr im Wege. Wer allerdings keine Erfahrung oder wenig Zeit hat, sollte dringend einen Makler beauftragen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie einen zu niedrigen Kaufpreis verlangen – oder einen zu hohen, wodurch der Verkaufserfolg ausbleibt und das Objekt am Markt verbrennt.
Um den genauen und realistischen Wert Ihrer Immobilie herauszufinden, benötigen sie eine professionelle Marktwertschätzung eines Immobilienexperten.
Jeder Immobilieneigentümer darf sein Eigentum selbst veräußern. Es gilt darauf zu achten, dass alle Lasten und Pflichten beim Eigentümer liegen, da Eigentum verpflichtet. D. h. sollten Sie einen Käufer kennen, der Ihnen ohne einen professionellen Rat, einen Kaufpreis anbietet, dann können Sie ohne den Experten verkaufen. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben oder Ihre Immobilie unter dem Marktwert verkauft haben, dann müssen Sie mit etwaigen Schadenersatzforderungen bzw. mit dem verlorenen finanziellen Schaden leben. Ein Makler beugt diese essentiellen Fehler vor. Er informiert sich beim zuständigen Verwalter, studiert Objektunterlagen und legt einen Marktwert fest. Ein professioneller Immobilienmakler beherrscht den Spagat zwischen Wunschpreis/Kaufpreisvorstellung, Marktwert und realisierbarem Verkaufspreis und wird Sie hinsichtlich eines angemessenen Angebotspreises ausführlich beraten.
Ein Vergleich: „Weshalb fahren Sie in die Werkstatt um Ihr Fahrzeug zu reparieren? Ganz richtig, damit ein Experte Ihr Fahrzeug sicher und nachhaltig repariert.
Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie als neuer Eigentümer das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Um Ihre Rechtsnachfolge nachzuweisen, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht.
Die Faustregel besagt, dass mit 10% Nebenkosten im privaten Immobiliensektor gerechnet werden sollte. Die Faustregel ist selbstverständlich großzügig aufgerundet. Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Für das sehr komplexe und individuelle Thema der Immobilienfinanzierung benötigen Sie dringend einen Experten. Gerne können wir Ihnen – auf Anfrage – einen passenden Berater empfehlen.
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Immobilienmakler und dem Auftraggeber regelt. Man unterscheidet den „einfachen“ sowie den „qualifizierten Alleinauftrag“, bei dem neben dem Ausschluss Dritter Makler auch ein eigenständiger Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer ausgeschlossen ist. Weiterhin werden im Alleinauftrag in der Regel die Angebotskonditionen, zum Beispiel der Angebotspreis und Provisionen geregelt.
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung (die Gemeinschaftsordnung) als „Satzung“ oder „Grundgesetz“ einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Der ursprüngliche Eigentümer eines Grundstücks kann dabei ein Gebäude in Miteigentumsanteile (MEAT) am Grundstück aufteilen, so dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist.
Weiterhin wird geregelt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen bzw. als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden. Dabei muss vor Bildung der Grundbuchblätter der Aufteilungsplan des Gebäudes von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft und die Abgeschlossenheit bestätigt werden.
Das Team der Bayerischen Immobilienvermittlung bietet Kaufinteressenten eine Objekteinschätzung an. D. h. sollten Sie am Kauf einer Wohnimmobilie interessiert sein und hierzu eine professionelle „Zweitmeinung“ benötigen, so können unsere Immobilienberater Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierzu gilt es ein einmaliges und kostenpflichtiges Beratungsmandat abzuschließen.