• Referenzen
  • Leistungen
  • Kontakt
Menü
  • Referenzen
  • Leistungen
  • Kontakt
  • 089 / 5000 77 01

Vermietung

BIV Immobilien Guide

Weshalb benötige ich einen Immobilienmakler?

Gute Makler helfen bei rechtlichen Fragen, erstellen Vorverträge und beraten individuell den Käufer und Verkäufer. Ein Makler hat den Vorteil, dass er den regionalen Immobilienmarkt sehr gut kennt. Er weiß um die Nachfrage, weiß, welche Objekte nicht gefragt sind und kennt die Trends des Marktes. Diese Marktnähe wird den Kauf- und Mietpreis in einer realistischen Höhe einordnen. Die Erfahrung und die Marktkenntnis eines Immobilienmaklers ist, u. a. in der Veräußerung, ein nicht wegzudenkender Baustein des erfolgreichen Vertragsabschlusses.

Sollte ich einen Makler mit der Vermittlung meiner Immobilie beauftragen?

Was ist meine Immobilie wert?
Welche Unterlagen sind dringend notwendig?
Wie vermarkte ich meine Immobilie am Besten?
Woher bekomme ich professionelle Objektbilder?
Welche Fragen stellen Interessenten?
Wie überprüfe ich die Bonität des Käufers/Mieters?
Wer ist der richtige Käufer/Mieter?
Was muss ich beim Kaufvertrag beachten? Wie verhindere ich Schadensersatzforderungen von Käufern/Mietern?

Wenn Sie all diese Fragen selbst und ohne Zweifel beantworten können, brauchen Sie ersteinmal keinen Makler. Wenn Sie jetzt noch viel freie Zeit haben, um notwendige Informationen zu recherchieren, ein professionelles Exposé anzufertigen, Anfragen zu filtern, Interessenten zu qualifizieren, Besichtigungstermine durchzuführen, Kauf-/Mietverträge zu überprüfen, steht der Vermarktung nichts mehr im Wege. Wer allerdings keine Erfahrung oder wenig Zeit hat, sollte dringend einen Makler beauftragen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie einen zu niedrigen Kaufpreis verlangen – oder einen zu hohen, wodurch der Verkaufserfolg ausbleibt und das Objekt am Markt verbrennt. 

Wie viel ist meine Immobilie wert?

Um den genauen und realistischen Wert Ihrer Immobilie herauszufinden, benötigen sie eine professionelle Marktwertschätzung eines Immobilienexperten. 

Kann ich meine Immobilie nicht einfach selbst verkaufen?

Jeder Immobilieneigentümer darf sein Eigentum selbst veräußern. Es gilt darauf zu achten, dass alle Lasten und Pflichten beim Eigentümer liegen, da Eigentum verpflichtet. D. h. sollten Sie einen Käufer kennen, der Ihnen ohne einen professionellen Rat, einen Kaufpreis anbietet, dann können Sie ohne den Experten verkaufen. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben oder Ihre Immobilie unter dem Marktwert verkauft haben, dann müssen Sie mit etwaigen Schadenersatzforderungen bzw. mit dem verlorenen finanziellen Schaden leben. Ein Makler beugt diese essentiellen Fehler vor. Er informiert sich beim zuständigen Verwalter, studiert Objektunterlagen und legt einen Marktwert fest. Ein professioneller Immobilienmakler beherrscht den Spagat zwischen Wunschpreis/Kaufpreisvorstellung, Marktwert und realisierbarem Verkaufspreis und wird Sie hinsichtlich eines angemessenen Angebotspreises ausführlich beraten. 

Ein Vergleich: „Weshalb fahren Sie in die Werkstatt um Ihr Fahrzeug zu reparieren? Ganz richtig, damit ein Experte Ihr Fahrzeug sicher und nachhaltig repariert.

Was passiert, wenn ich eine Immobilie erbe?

Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie als neuer Eigentümer das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Um Ihre Rechtsnachfolge nachzuweisen, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht.

Mit welchen Nebenkosten muss ich beim Immobilienkauf rechnen?

Die Faustregel besagt, dass mit 10% Nebenkosten im privaten Immobiliensektor gerechnet werden sollte. Die Faustregel ist selbstverständlich großzügig aufgerundet. Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Grunderwerbssteuer: Jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland wird mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe variiert dabei zwischen den einzelnen Bundesländern. In Bayern beträgt sie derzeit 3,5 Prozent (gerechnet auf den Kaufpreis abzüglich der beweglichen Güter, wie z.B. dem Wert des Inventars).
  2. Notar- und Grundbuchgebühren: Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch entstehen Notargebühren. Diese betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises (degressiv mit steigender Kaufpreishöhe). Neben der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs verfolgt der Notar auch die korrekte Abwicklung.
  3. Maklerhonorar: Für die Beratungsleistung und die Vermittlungstätigkeit erhebt der Immobilienmakler eine ortsübliche Maklergebühr von durchschnittlich 3,57 Prozent inkl. Mehrwertsteuer aus dem vereinbarten Kaufpreis. Zu den Leistungen gehören die Durchführung von Besichtigungen, Übernahme der gängigen Formalitäten, die Aufklärung etwaiger (rechtlicher) Fragen, Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten, Abstimmung des Kaufvertrags, umfassender Service rund um den Notartermin (Vorbereitung, persönliche Begleitung) sowie die Betreuung auch über den Verkaufsabschluss hinaus.
  4. Bankgebühren: In den o. g. Nebenkosten sind keine Gebühren für eine Hypothek o. ä. aufgeführt. D. h. die Bankgebühren werden hierbei nicht berücksichtigt, sind aber dennoch ggf. vorhanden.
Welche finanziellen Eigenmittel (Eigenkapital) benötige ich für einen Immobilienerwerb?

Für das sehr komplexe und individuelle Thema der Immobilienfinanzierung benötigen Sie dringend einen Experten. Gerne können wir Ihnen – auf Anfrage – einen passenden Berater empfehlen.

Was versteht man unter einem „Makleralleinauftrag“?

Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Immobilienmakler und dem Auftraggeber regelt. Man unterscheidet den „einfachen“ sowie den „qualifizierten Alleinauftrag“, bei dem neben dem Ausschluss Dritter Makler auch ein eigenständiger Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer ausgeschlossen ist. Weiterhin werden im Alleinauftrag in der Regel die Angebotskonditionen, zum Beispiel der Angebotspreis und Provisionen geregelt.

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung (die Gemeinschaftsordnung) als „Satzung“ oder „Grundgesetz“ einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.

Der ursprüngliche Eigentümer eines Grundstücks kann dabei ein Gebäude in Miteigentumsanteile (MEAT) am Grundstück aufteilen, so dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist.

Weiterhin wird geregelt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen bzw. als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden. Dabei muss vor Bildung der Grundbuchblätter der Aufteilungsplan des Gebäudes von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft und die Abgeschlossenheit bestätigt werden.

Worauf sollte man beim Kauf einer Immobilie unbedingt achten?

Das Team der Bayerischen Immobilienvermittlung bietet Kaufinteressenten eine Objekteinschätzung an. D. h. sollten Sie am Kauf einer Wohnimmobilie interessiert sein und hierzu eine professionelle „Zweitmeinung“ benötigen, so können unsere Immobilienberater Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierzu gilt es ein einmaliges und kostenpflichtiges Beratungsmandat abzuschließen.

Sie brauchen professionelle Unterstützung?
Jetzt Beratungstermin anfragen
Kontakt
  • Kontakt
  • Über uns
  • Impressum
  • AGB’s
  • Datenschutzerklärung
Menü
  • Kontakt
  • Über uns
  • Impressum
  • AGB’s
  • Datenschutzerklärung

© 2022 Bayerische Immobilienvermittlung - All Rights Reserved

Facebook Twitter Youtube
Consent Management Platform von Real Cookie Banner